Die
Restaurations- und Reparaturarbeiten waren abgeschlossen.
12.02.2010.....Die
TÜV-Hauptabnahme durch einen offiziellen Partner-TÜV in
der Werkstatt meines Vertrauens war ein reibungsloser Ablauf, ca.
90 Minuten, absolut keine Mängel oder Beanstandungen. So
jetzt wollte ich den 500er erstmal beim Straßenverkehrsamt
anmelden. Was ich nicht wusste, der 500er hatte nur eine TÜV
Abnahme nach §29 StVO, also eine alltägliche Abnahme und
das sollte sich ein paar Tage später rächen.
15.02.2010.....Bei
der Anmeldung beim Straßenverkehrsamt kam dann für mich
das Erwachen, die wollten doch tatsächlich ein TÜV-Gutachten
nach §21 StVO zur Erlangung der Betriebserlaubnis haben!
Warum eigentlich? Weil es die Vorschriften so sagen, keine weitere Erklärungen
und auch keine Diskussionen........ich solle einfach mit dem TUV-Nord
darüber sprechen. Ich
hatte da erstmal die Schnauze gestrichen voll. Ich
habe dann den 500er erst mal mit einem Kurzzeitkennzeichen angemeldet
und einfach mal 5 Tage gefahren.
Das
war auch gut so, es traten in den 5 Tagen 4 wesentliche Probleme
auf:
1.
Der Tacho funktionierte nicht
2. Das 4Gang Automatikgetriebe schaltete nicht sauber.
3. Die Unterdruckregelung
des Motors funktionierte nicht einwandfrei.
4. Die ABS Lampe
leuchtete am 3. Tag auf.
Alle diese Probleme
habe ich dann behoben bis zum 12.03.2010 beheben lassen. Der 500er fährt jetzt einwandfrei und
ohne Mucken.
Und jetzt ganz schnell zum TÜV in Neuss, zugehörig zum TÜV-Nord und sehen warum die TÜV-Abnahme
nach §29 StVO für eine Zulassung nicht ausreicht.
18.03.2010.....TÜV-Vorführung
beim TÜV-Nord in Neuss.
Ich
fragte nach dem leitenden Ingenieur und erklärte ihm
dass der 500er schon eine Abnahme durch einen Partner-TÜV habe
und auch mein vermeintliches Problem mit dem Straßenverkehrsamt,
er grinste und sagte mir "Sie müssen für Ihr Fahrzeug
ein Gutachten nach §21 StVO haben und dies wird nur von uns
vergeben, also der offizielle TUV-Nord in ihrem Falle".
Im Klartext heisst
das: Der 500SL muss eine TÜV-Abnahme zur Erlangung der Betriebserlaubnis
nach §21 StVO haben. Dies ist absolut zwingend für Importfahrzeuge,
auch für Fahrzeuge deutscher Hersteller die noch nie in Deutschland
zugelassen waren, also genau mein 500SL....ein deutsches Fahrzeug,
1985 nach USA exportiert und 2008 von mir wieder nach Deutschland
re-importiert.
Hierfür musste
u.a. eine Herstellerbestätigung von Mercedes Benz dem TUV vorgelegt
werden, die hatte ich mir vorsorglich schon beschafft. Diese Bescheinigung
kann nur bei Mercedes beantragt werden und kostete 100€ plus
MWSt, dauerte ungefähr eine Woche bis dass das Ding bei mir einflatterte.
Mit anderen Worten dies ist ein banales Datenblatt.
Und
hier ist der 500er beim TÜV in Neuss.............
Der leitende Inginieur
nahm sich der Abnahme selbst an.
Es war an diesem
Tag nicht viel los beim TÜV und so kam noch ein 2. und 3. Prüfer
hinzu, ich dachte oh oh...........
Alle waren begeistert
vom Zustand des Wagens, sie stellten absolut keine Mängel fest.
Der G+M Kat wurde
etwas näherer unter die Lupe genommen, aber ich hatte ja eine
ABE und ausserdem war dieser Kat den Prüfern bekannt.
Der Rest war dann
nur noch Papierkram.........Das Gutachten wurde mir ausgehändigt........ohne
dieses Papier geht beim Strassenverkehrsamt gar nix.
Die Zulassung am
nächsten Tag war dann in trockenen Tüchern.
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