MB W107 500SL 06/1985

2008 - 2010 Restaurations-Abschnitt 1

2010 TÜV nach Reimport aus USA

Erlangung der Betriebserlaubnis nach §21 StVO

Die Restaurations- und Reparaturarbeiten waren abgeschlossen.

12.02.2010.....Die TÜV-Hauptabnahme durch einen offiziellen Partner-TÜV in der Werkstatt meines Vertrauens war ein reibungsloser Ablauf, ca. 90 Minuten, absolut keine Mängel oder Beanstandungen. So jetzt wollte ich den 500er erstmal beim Straßenverkehrsamt anmelden. Was ich nicht wusste, der 500er hatte nur eine TÜV Abnahme nach §29 StVO, also eine alltägliche Abnahme und das sollte sich ein paar Tage später rächen.

15.02.2010.....Bei der Anmeldung beim Straßenverkehrsamt kam dann für mich das Erwachen, die wollten doch tatsächlich ein TÜV-Gutachten nach §21 StVO zur Erlangung der Betriebserlaubnis haben! Warum eigentlich? Weil es die Vorschriften so sagen, keine weitere Erklärungen und auch keine Diskussionen........ich solle einfach mit dem TUV-Nord darüber sprechen. Ich hatte da erstmal die Schnauze gestrichen voll. Ich habe dann den 500er erst mal mit einem Kurzzeitkennzeichen angemeldet und einfach mal 5 Tage gefahren.

Das war auch gut so, es traten in den 5 Tagen 4 wesentliche Probleme auf:

1. Der Tacho funktionierte nicht

2. Das 4Gang Automatikgetriebe schaltete nicht sauber.

3. Die Unterdruckregelung des Motors funktionierte nicht einwandfrei.

4. Die ABS Lampe leuchtete am 3. Tag auf.

Alle diese Probleme habe ich dann behoben bis zum 12.03.2010 beheben lassen. Der 500er fährt jetzt einwandfrei und ohne Mucken.

Und jetzt ganz schnell zum TÜV in Neuss, zugehörig zum TÜV-Nord und sehen warum die TÜV-Abnahme nach §29 StVO für eine Zulassung nicht ausreicht.

18.03.2010.....TÜV-Vorführung beim TÜV-Nord in Neuss.

Ich fragte nach dem leitenden Ingenieur und erklärte ihm dass der 500er schon eine Abnahme durch einen Partner-TÜV habe und auch mein vermeintliches Problem mit dem Straßenverkehrsamt, er grinste und sagte mir "Sie müssen für Ihr Fahrzeug ein Gutachten nach §21 StVO haben und dies wird nur von uns vergeben, also der offizielle TUV-Nord in ihrem Falle".

Im Klartext heisst das: Der 500SL muss eine TÜV-Abnahme zur Erlangung der Betriebserlaubnis nach §21 StVO haben. Dies ist absolut zwingend für Importfahrzeuge, auch für Fahrzeuge deutscher Hersteller die noch nie in Deutschland zugelassen waren, also genau mein 500SL....ein deutsches Fahrzeug, 1985 nach USA exportiert und 2008 von mir wieder nach Deutschland re-importiert.

Hierfür musste u.a. eine Herstellerbestätigung von Mercedes Benz dem TUV vorgelegt werden, die hatte ich mir vorsorglich schon beschafft. Diese Bescheinigung kann nur bei Mercedes beantragt werden und kostete 100€ plus MWSt, dauerte ungefähr eine Woche bis dass das Ding bei mir einflatterte. Mit anderen Worten dies ist ein banales Datenblatt.

Und hier ist der 500er beim TÜV in Neuss.............

   
   

Der leitende Inginieur nahm sich der Abnahme selbst an.

Es war an diesem Tag nicht viel los beim TÜV und so kam noch ein 2. und 3. Prüfer hinzu, ich dachte oh oh...........

Alle waren begeistert vom Zustand des Wagens, sie stellten absolut keine Mängel fest.

Der G+M Kat wurde etwas näherer unter die Lupe genommen, aber ich hatte ja eine ABE und ausserdem war dieser Kat den Prüfern bekannt.

Der Rest war dann nur noch Papierkram.........Das Gutachten wurde mir ausgehändigt........ohne dieses Papier geht beim Strassenverkehrsamt gar nix.

Die Zulassung am nächsten Tag war dann in trockenen Tüchern.