W107 500SL 06/1985

Restaurations-Abschnitt 2

2015 Das langersehnte H-Kennzeichen

Oldtimer-Gutachten nach §23 StVO

04. August 2015 Vorführung beim TÜV-Partner KÜS in MG

Auszug aus dem "TÜV Süd Auto Service": Die hauptsächlichen Bedingungen, um ein Oldtimer-Kennzeichen erhalten zu können, sind ein Mindestalter des Fahrzeugs von 30 Jahren und die Eignung des Fahrzeugs zur Pflege des „Kfz-technischen Kulturguts“.
Dazu muss das Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen/Prüfers oder Prüfingenieurs eingeholt werden gemäß Paragraph 23 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) und der „Richtlinie für die Begutachtung von OldtimerFahrzeugen“. Ausschlaggebend hierbei ist, ob sich der Oldtimer in einem guten Erhaltungszustand und weitestgehend im Originalzustand befindet bzw. gekonnt restauriert ist. Worauf es bei den einzelnen Bauteilen ankommt, entnehmen Sie dem eingangs genannten Anforderungskatalog. Im Rahmen des Gutachtens gilt:

Hat der Oldtimer noch eine gültige Betriebserlaubnis, genügt es, wenn sein verkehrssicherer Zustand mit einer Hauptuntersuchung gemäß Paragraph 29 der StVZO überprüft wird.


Fehlt diese, muss der Sachverständige klären, ob der Veteran im Ganzen den Vorschriften entspricht – auf Basis von Paragraph 21 der StVZO („Betriebserlaubnis für Einzelfahrzeuge“).


Ist alles in Ordnung, wird Ihrem Fahrzeug von der Kfz-Zulassungsbehörde das Oldtimer-Kennzeichen zugeteilt – in Form des bekannten Euro-Schildes, dem ein „H“ als Schlussbuchstabe hinzugefügt ist das H = historisches Fahrzeug.

Der 500SL hatte seine Erstzulassung im Juni 1985. Also war sein Mindestalter bei der Abnahme am 4. August 2015 etwas gerade mal 2 Monate älter als 30 Jahre.......Bingo.

Der prüfende Inginieur war vom Zustand des 500SL absolut begeistert, er war voll des Lobes und meinte er hätte so ein wirklich gut durchrestauriertes instandgesetztes Fahrzeug schon lange nicht mehr gesehen.........kein Wunder - sind ja auch fast 45TK in den letzten 7 Jahren reingesteckt worden von den vielen Stunden Arbeit ganz zu schweigen. Ob ich die wohl jemals wieder raus kriegen würde! I really don't care.

Dann kam noch der Papierkram und das Gutachten wurde mir ausgehändigt......

Ein paar Tage später ging ich dann mit dem Gutachten zum Strassenverkehrsamt und bekam das Spannung erwartete H-Kennzeichen.

Und da ist das H-Kennzeichen, nach 30 Jahren und 2 Monaten, sieht doch irgendwie ungewohnt aus.

Es hat mintestens ein Gutes - Meine KFZ Steuer ist ab sofort 191€ anstatt 750€ im Jahr.

Hier das Oldtimer-Gutachten nach §23 StVO

Oldtimer Gutachten Seite1
Oldtimer Gutachten Seite2